Das Inselspital kann bei der diesjährigen Lohnerhöhung nicht mit den Spitälern des Gesamtarbeitsvertrages GAV für das Personal bernischer Spitäler mitziehen.
Mehr Lohn:
Das Inselspital hat für dieses Jahr 0.4 Prozent für individuelle, leistungsabhängige Lohnerhöhungen vorgesehen. Im Gegensatz zu den Spitälern des Gesamtarbeitsvertrags GAV für das Personal bernischer Spitäler reichen diese 0.4 Prozent nicht aus, um allen Mitarbeitenden eine Erhöhung zu gewähren. Die dem GAV unterstehenden Institutionen haben die Löhne generell um 0.4 Prozent angehoben, dies bedeutet, die Erhöhung der Löhne aller Beschäftigten um 0.4 Prozent.
Mehr Ferien:
Bei den Ferien zieht das Inselspital dem GAV nach: Die Mitarbeitenden bis 49 Jahren erhalten 2013 einen zusätzlichen Ferientag. Doch genau betrachtet besteht auch hier ein kleiner Unterschied, denn die Angestellten der GAV Spitäler sind bereits ab einem Alter von 45 Jahren in der höheren Ferienklasse und erhalten jährlich 27 Tage.
Weitere 0.5 Prozent verwendet das Inselspital im Verlaufe des Jahres, um Berufsgruppen mit erheblichem Lohnrückstand gegenüber den wichtigsten Konkurrenten am Arbeitsmarkt anzuheben.