Übersicht über die Vergütungsregelungen sozialbetreuerische Leistungen
(Art. 16 EV ELG):

Leistungs-
erbringer  

Art des Bedarfs-
nachweises  

Vergütungs-
höhe

Organisa-
tionen

Bedarfsabklärungs-
instrument des
SPITEX-Verbands
des Kantons Bern
oder mit RAI-HC*

höchstens 46 Franken pro Stunde
(Art. 16 Abs. 2 Bst. b und
Abs. 3 EV ELG)

plus

Wegpauschale: 5 Franken pro Tag
höchstens einmal
(Art. 16 Abs. 5 EV ELG)

Ausnahme: keine Wegpauschale im
Wohnen mit Dienstleistungen,
wenn das Heim die Leistungen
erbringt
(Art. 16 Abs. 6 EV ELG)

Familien-
angehörige

detailliertes Arzt-
zeugnis

25 Franken pro Stunde und
höchstens im Umfang der Erwerbs-
einbusse unter den Bedingungen
von Art. 16 Abs. 7 EV ELG
(wie bisher)


Übersicht über die Vergütungsregelungen hauswirtschaftliche Leistungen
(Art. 17 EV ELG):

Leistungs-
erbringer

Art des Bedarfs-
nachweises

Vergütungs-
höhe

Organisa-
tionen

Bedarfsabklärungs-
instrument des
SPITEX-Verbands
des Kantons Bern
oder mit RAI-HC*

höchstens 46 Franken pro Stunde
(Art. 17 Abs. 2 EV ELG)

plus

Wegpauschale: 5 Franken pro Tag
höchstens einmal
(Art. 17 Abs. 2 EV ELG)

Ausnahme: keine Wegpauschale im
Wohnen mit Dienstleistungen, wenn
das Heim die Leistungen erbringt
(Art. 17 Abs. 4 EV ELG)

Familien-
angehörige
und Dritt-
personen

detailliertes Arzt-
zeugnis

höchstens 25 Franken pro Stunde
und höchstens 4‘800 Franken
(Art. 17 Abs. 6 EV ELG)


Hinweis:
Erbringt eine Organisation in einem Einsatz hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen, wird nur eine Wegpauschale vergütet
(Art. 17 Abs. 5 EV ELG).

* Resident Assessment Instrument–Home-Care