Leistungsvertrag 2011 (gültig bis 31. März 2012)
mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF)

Ansätze 2011

Sie können den Leistungsvertrag 2011 auf der Homepage der GEF herunterladen. Den Link finden Sie hier.

Der Vertrag wird zwischen der GEF und den einzelnen freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen abgeschlossen werden. Bitte füllen Sie den Vertrag (Teil A und Teil B) in doppelter Ausführung aus und schicken Sie ihn an die GEF (ALBA). Zudem wird die GEF einen Einzahlungsschein von Ihnen benötigen. Zustelladresse ist: Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Alters- und Behindertenamt, Rathausgasse 1, 3011 Bern. Sie werden den Vertrag voraussichtlich Ende Mai 2011 von der GEF zurück erhalten.

Es ist nicht möglich, die Beiträge erst Ende Jahr bei der GEF einzufordern. Die GEF richtet allen Vorschusszahlungen aus. Bitte füllen Sie deshalb unbedingt auch den Teil B des Leistungsvertrages 2011 aus.

Zuschlag für erhöhte Qualifikationen: die Liste in Art. 5.1 der Leistungsvertrages 2011 ist abschliessend.

Teil B kann, muss aber nicht, elektronisch an die GEF gesendet werden: ZgwHCEgBEw8KCgcTCwMmAQMASAQDSAUO@nospam

Selbstverständlich stehen wir für all Ihre inhaltlichen Fragen zum Vertrag zu Ihrer Verfügung! Ihre Ansprechperson: Sabine Weber, Leiterin Rechtsberatung und Sozialpartnerpolitik.

Datenschutz Unterlagen SPITEX Verband Kanton Bern. Den Link finden Sie an hier.


Wer macht was?

In diesem Dokument finden Sie, wer zuständig ist für die Administrative Vereinbarung, den Leistungsvertrag Restkostenfinanzierung oder die KLV 7a Tarife und an wen Sie sich wenden können.

2011 - Wer macht was?


Formulare Leistungsnachweis

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031 380 54 69

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Internetseite
Freiberufliche Pflege Kanton Bern

www.freiberufliche-pflege.ch