Argumente des SBK Bern gegen die geplanten Sparmassnahmen
Mittelfristig werden mit der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) über 600 Stellen im Kanton Bern abgebaut (ASP S. 7). Wer mit Sparmassnahmen direkt oder indirekt Personalkosten im Gesundheitswesen senkt, nimmt einen Abbau der Pflegequalität in Kauf – und das werden unweigerlich die Menschen spüren, die Pflege benötigen. Dieser Zusammenhang muss uns allen klar sein, insbesondere aber auch den Politikerinnen und Politikern, die in der Novembersession über das Sparmassnahmenpaket zu entscheiden haben.
Um die Pflegenden im Beruf zu halten, dürfen wir, nebst der ohnehin zu niedrigen Lohneinstufung der Pflegefachleute im Kanton Bern – das zeigte eine Studie des SBK Bern – und dem im Vergleich mit anderen Kantonen bestehenden Lohnrückstand, nicht noch weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zulassen. Daher lehnt der SBK Bern im Interesse seiner Mitglieder und deren Patientinnen und Patienten alle Sparmassnahmen ab, welche zu einer kritischen Pflegequalitätseinbusse führen.
Mit dem Sparpaket, das im Rahmen der ASP 2014 geschnürt worden ist, werden explizit Qualitätseinbussen in Kauf genommen (ASP 2014, S. 70). Wir schildern Ihnen dazu einige konkrete Beispiele:
- Psychiatrieversorgung
- Langzeitversorgung
- Spitexversorgung
- Ausbildung: Bildungszentrum Pflege, Schliessung Standort Thun
Hier finden Sie das gesamte Argumentarium zum Ausdrucken:
Argumente des SBK Bern gegen die geplanten Sparmassnahmen
Wir haben Ihnen einige Folgen und mögliche Beispiele der Sparmassnahmen aufgezeigt.
Welche dieser geschilderten Qualitätseinbussen wollen Sie in Kauf nehmen?
Wenn schon gespart werden muss, wo sind Sparalternativen? Es gibt offene Überprüfungsfelder, die der Regierungsrat aus zeitlichen Gründen noch nicht beurteilt hat (ASP, S. 137). Es wäre sinnvoller, sich die Zeit zu nehmen und kritisch nachzufragen, ob beispielsweise das Sparpotential
- beim Bau- und Unterhaltsstandard des Kantons,
- bei der Zentralisierung und Standardisierung von Querschnittsfunktionen in der Verwaltung,
- bei den Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der kantonalen Gebäudebewirtschaftung oder
- in Anwendung des Vollkostenprinzips in Bereichen, in welchen der Kanton an Dritte (sprich: Private) verrechenbare Leistungen anbietet,
für unsere Solidargemeinschaft mit Kranken und Schwachen – so wie wir sie gemäss unserer Rechtsordnung haben – nicht weniger schmerzhaft wäre.