News zum Leistungsvertrag 2014

28.03.2014

Neu ist der Leitfaden Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen unten aufgeschaltet.

13.03.2014

In der November-Session beschloss der Grosse Rat die Streichung der Subventionen für sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen der Spitex. Weil diese Subventionen wegfallen, entfällt auch der nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen abgestufte Tarif, auf den sich die Höhe der EL-Vergütung für diese Leistungen heute stützt. Der Regierungsrat verabschiedete am 12. März 2014 aus diesem Grund eine Änderung der Einführungsverordnung über die Ergänzungsleistungen. Sie tritt am 1. April 2014 in Kraft.

Heute ist die Höhe der Kostenvergütung durch die Ergänzungsleistungen abhängig davon, ob die Organisation, die sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringt, eine Betriebsbewilligung besitzt und ob sie von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Subventionen erhält. Ab 1. April 2014 ist für die Kostenvergütung keine Betriebsbewilligung mehr nötig. Mit der Streichung der Subventionen fällt dieses Kriterium ebenfalls weg. Dafür muss neu ein Bedarfsnachweis mit dem Bedarfsabklärungsinstrument des SPITEX-Verbands des Kantons Bern oder mit RAI-HC (Resident Assessment Instrument–Home-Care) erbracht werden. Eine Ärztin oder ein Arzt muss ihn unterzeichnen. Liegt ein solcher Bedarfsnachweis vor, werden ab 1. April 2014 die Kosten für sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit höchstens 46 Franken pro Stunde durch die Ergänzungsleistungen vergütet. Erbringen Familienangehörige diese Leistungen, werden wie bereits heute 25 Franken pro Stunde vergütet. Der Bedarfsnachweis muss in diesen Fällen neu mit einem detaillierten Arztzeugnis erbracht werden.

Übersicht über die Vergütungsregelungen

Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau Christina Zweifel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Amt für Sozialversicherungen, 031 633 71 13, BmVudG91cm9oZyh8cWNvYGNqRmxhbShkYyhlbg@nospam zur Verfügung.

Brief GEF


Achtung: Spitex-Statistik!

Bitte das Statistik-Formular über die Web-Applikation des BSF bis spätestens 15. März 2014 ausfüllen! Sie können sich mit dem letztjährigen Benutzername und Passwort einloggen. Die zu erfassenden Angaben basieren auf den Daten des Jahres 2013.

Auf der Webseite des BFS finden Sie

  • den Steckbrief zur Statistik,
  • die Richtlinien des BFS,
  • die Hilfe für Benutzer (Anleitung zum Starten der Web-Applikation, Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens, Benutzerhandbuch) sowie
  • den Link zur SPITEX-Applikation.


Vertrag 2014


Patientenbeteiligung 2014

Brief Gemeindesteuerbehörden

Merkblatt Steuerbares Einkommen und Vermögen

Formular Deklaration des steuerbaren Einkommens und Vermögens

Berechnungsblatt


Quartalsabrechnungen 2014

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare müssen jeweils
bis 15. April 2014 / 15. Juli 2014 / 15. Oktober 2014 / 15. Januar 2015
per Post an das Alters- und Behindertenamt an der Rathausgasse 1 in 3011 Bern gesendet werden.


Koordinations- und Supportleistungen

Merkblatt Koordinations- und Supportleistungen SBK Bern


Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen


Leistungsvertrag 2013


Leistungsvertrag 2012


Leistungsvertrag 2011

Für Sie da

Tamara Bütikofer
Leiterin Sozialpartnerschaft

031 380 54 69

VSE0ODQnNHs3IDAhPD46MzAnFSY3Png3MHs2PQ@nospam


Internetseite
Freiberufliche Pflege Kanton Bern

www.freiberufliche-pflege.ch

 

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Erneuter Kurs
"Freiberufliche Pflege im Kanton Bern"

Auch nächstes Jahr findet ein Kurs zum Thema Leistungsvertrag statt.

Der speziell für Sie zusammengestellte Kurs dient dazu, Ihnen die korrekten Abrechnungsmechanismen des Leistungsvertrages zu erläutern.

Nähere Informationen und Anmeldung folgen.