News zum Leistungsvertrag 2014
28.03.2014
Neu ist der Leitfaden Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen unten aufgeschaltet.
13.03.2014
In der November-Session beschloss der Grosse Rat die Streichung der Subventionen für sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen der Spitex. Weil diese Subventionen wegfallen, entfällt auch der nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen abgestufte Tarif, auf den sich die Höhe der EL-Vergütung für diese Leistungen heute stützt. Der Regierungsrat verabschiedete am 12. März 2014 aus diesem Grund eine Änderung der Einführungsverordnung über die Ergänzungsleistungen. Sie tritt am 1. April 2014 in Kraft.
Heute ist die Höhe der Kostenvergütung durch die Ergänzungsleistungen abhängig davon, ob die Organisation, die sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen erbringt, eine Betriebsbewilligung besitzt und ob sie von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Subventionen erhält. Ab 1. April 2014 ist für die Kostenvergütung keine Betriebsbewilligung mehr nötig. Mit der Streichung der Subventionen fällt dieses Kriterium ebenfalls weg. Dafür muss neu ein Bedarfsnachweis mit dem Bedarfsabklärungsinstrument des SPITEX-Verbands des Kantons Bern oder mit RAI-HC (Resident Assessment Instrument–Home-Care) erbracht werden. Eine Ärztin oder ein Arzt muss ihn unterzeichnen. Liegt ein solcher Bedarfsnachweis vor, werden ab 1. April 2014 die Kosten für sozialbetreuerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit höchstens 46 Franken pro Stunde durch die Ergänzungsleistungen vergütet. Erbringen Familienangehörige diese Leistungen, werden wie bereits heute 25 Franken pro Stunde vergütet. Der Bedarfsnachweis muss in diesen Fällen neu mit einem detaillierten Arztzeugnis erbracht werden.
Übersicht über die Vergütungsregelungen
Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau Christina Zweifel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Amt für Sozialversicherungen, 031 633 71 13, BmVudG91cm9oZyh8cWNvYGNqRmxhbShkYyhlbg@nospam zur Verfügung.
Brief GEF
Achtung: Spitex-Statistik!
Bitte das Statistik-Formular über die Web-Applikation des BSF bis spätestens 15. März 2014 ausfüllen! Sie können sich mit dem letztjährigen Benutzername und Passwort einloggen. Die zu erfassenden Angaben basieren auf den Daten des Jahres 2013.
Auf der Webseite des BFS finden Sie
- den Steckbrief zur Statistik,
- die Richtlinien des BFS,
- die Hilfe für Benutzer (Anleitung zum Starten der Web-Applikation, Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens, Benutzerhandbuch) sowie
- den Link zur SPITEX-Applikation.
Vertrag 2014
Patientenbeteiligung 2014
Brief Gemeindesteuerbehörden
Merkblatt Steuerbares Einkommen und Vermögen
Formular Deklaration des steuerbaren Einkommens und Vermögens
Berechnungsblatt
Quartalsabrechnungen 2014
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare müssen jeweils
bis 15. April 2014 / 15. Juli 2014 / 15. Oktober 2014 / 15. Januar 2015
per Post an das Alters- und Behindertenamt an der Rathausgasse 1 in 3011 Bern gesendet werden.
Koordinations- und Supportleistungen
Merkblatt Koordinations- und Supportleistungen SBK Bern
Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen
Leistungsvertrag 2013
Leistungsvertrag 2012
Leistungsvertrag 2011
Für Sie da
Tamara Bütikofer
Leiterin Sozialpartnerschaft
031 380 54 69
VSE0ODQnNHs3IDAhPD46MzAnFSY3Png3MHs2PQ@nospam
Internetseite
Freiberufliche Pflege Kanton Bern

Erneuter Kurs
|