Finanzkommission präsentiert ausgeglichenes Budget trotz Ablehnung der Massnahmen im Behindertenbereich

Bern, 30. Oktober 2013 – Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Sektion Bern (SBK Bern) begrüsst, dass bei der Versorgungspflicht der Spitex und im Behindertenbereich nicht gespart werden soll. Ebenso erfreulich ist, dass auf die Schliessung des Standortes Thun des Bildungszentrums Pflege verzichtet werden soll. Unverständlich ist hingegen, dass der Beitrag an die Pflegekosten noch weiter gesenkt werden soll, als dies im Sparpaket des Regierungsrates vorgesehen war, nämlich von 1,8% auf 2,5%. Dieses „Bitzeli meh“ ist zuviel!

Die Finanzkommission hat zur Angebots- und Strukturüberprüfung des Regierungsrates und den dazugehörigen Sparmassnahmen Stellung bezogen und präsentiert wie schon der Regierungsrat ein ausgeglichenes Budget. Das Erfreuliche in dieser Stellungnahme ist dabei Vorauszuschicken: Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass sich der Kanton die Versorgungspflicht der Spitex etwas kosten lassen muss. Sieben Tage à 24 Stunden pro Woche bereit sein, innerhalb von max. 24 Stunden die Pflege und Betreuung von kranken Menschen zu Hause zu übernehmen erfordert einen höheren Personalschlüssel, als wenn diese Pflicht nicht besteht. Es ist zu begrüssen, dass diese Einsicht in der Finanzkommission Überhand gewonnen hat. Des Weiteren verzichtet die Finanzkommission auf die Kürzung der Beiträge an Heime für erwachsene Menschen mit einer Behinderung. Dieser Entscheid sorgt beim SBK Bern für Erleichterung, denn diese Menschen benötigen einen betreuten Platz. Wenn die Behindertenheime sie aufgrund der Kürzungen nicht mehr betreuen könnten, wären vermutlich Verschiebungen zum Beispiel in eine psychiatrische Institution die Folge. Das würde aber den behinderten Menschen, ihren Angehörigen und letztlich vermutlich auch dem Kantonsbudget eher schaden denn nützen. Auch erfreulich ist, dass auf die Schliessung des Standort Thun des Bildungszentrums Pflege verzichtet werden soll.

Sparen in der Langzeitpflege – „darf’s no es Bitzeli meh sy“?

Buchstäblich der Hammer ist aber das Unerfreuliche in der Stellungnahme der Finanzkommission. Der Beitrag an die Pflegekosten soll zu Gunsten eines ungekürzten Infrastrukturbeitrages an die Institutionen noch weiter gesenkt werden, nämlich auf 2,5%! Diese Wunderzahl ist vom Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren VBB als verantwortbar kolportiert worden. Nur – stimmt diese Zahl? Wer konnte sich dazu äussern? Waren beispielsweise die verantwortlichen für die Pflege in den Institutionen gefragt? Diese Zahl scheint auf dem Reissbrett entstanden zu sein und eine Allianz von Heimleitern bescheidet nun, dass dieser Betrag als äusserste Grenze zu gelten habe, aber doch noch verschmerzbar sei. Nein, dieser Betrag ist nicht mehr zu verschmerzen, wenn die Bewohnerinnen und Patienten noch eine sichere Pflege und Betreuung erhalten sollen! Der SBK Bern sagt NEIN zu dieser dieser Sparmassnahme – es darf „kes Bitzeli meh sy“!

Für Auskünfte:
Helena Zaugg, Präsidentin SBK Bern, 079 405 96 09